Startgebühren etc.

Startgebühren-, Organisationsgebührenregelung und Meldeordnung der DJK Westen Berlin

 Grundsätzlich erfolgen Meldungen zu Wettkämpfen über den Abteilungsleiter, Sportwart oder Trainer.

Von diesen schriftlichen Meldungen erhält der Kassenwart zeitgleich eine Kopie.

Die Abteilungsleitung wird die Übernahme von Startgeldern, die nicht in der nachfolgenden Regelung enthalten sind, auf Antrag entscheiden, ohne daraus Präzedenzfälle zu schaffen. Der Kassenwart erhält für diese Entscheidungen eine schriftliche Bestätigung.

1. Für alle Schüler und Jugendlichen  werden die Startgebühren, wie durch den Trainer in der Jahresplanung angegeben – und von der Abteilungsleitung genehmigt – bezahlt.

2. Für alle Mitglieder der DJK werden Start-(Organisations-)Gebühren für folgende Meisterschaften finanziert:

Bahnwettkämpfe und Crossläufe ( regionale Meisterschaften des eigenen Landesverbandes, Norddeutsche-, Deutsche-,Europa- u. Weltmeisterschaften), Straßenlauf 10 km sowie Regelung zu Punkt 4.

Erbringt der Athlet die Startvoraussetzungen (Trikot/Chip) nicht, übernimmt der Verein nicht die Startkosten.  (Einstimmiger Beschluss der Abteilungsversammlung vom 16.03.2016, diese Einschränkung gilt damit ab dem 16.03.2016)

3. Für Junioren und Frauen/Männer (nicht Senioren) in Ausbildung, Studium, FSJ, Erwerbslosigkeit- Zeit ohne Leistungspauschale- werden die Startgebühren nach Absprache evtl. übernommen.

4. Bei Berliner Straßenläufen (Halbmarathon, 25 km, Marathon) mit Meisterschaftswertung  beteiligt sich der Verein mit 50 % der Grundstartgebühr (Startgebühr bei Ausschreibung des Veranstalters). Startgebührerhöhungen bei späterer Anmeldung trägt der Athlet selbst. So beschlossen in der Abteilungsversammlung der Leichtathleten des DJK Westen am 08.03.2004.

5. Nachmeldegebühren sind grundsätzlich von den Athleten zu zahlen. Wenn der Verein die Nachmeldegebühr übernehmen soll, sind die Gründe hierfür im Einzelfall von dem Sportwart zu prüfen. Diese Gründe können z.B. sein: wenn eine vorausgegangene Krankheit eine spätere Teilnahme zulässt oder der Verein ein besonderes sportliches Interesse an der Wettkampfteilnahme des Athleten hat.

6. Für alle anderen Wettkämpfe zahlen die Teilnehmer die Start- oder Organisationsgebühren selbst. Diese Beträge müssen, soweit vom Veranstalter zugelassen, direkt an ihn beglichen werden.

7. Sind Start- oder Nachmeldegebühren durch nachträgliche Rechnungsstellung des Veranstalters oder BLV zu erwarten, so sind die von den Athleten zu entrichtenden Beträge – zeitgleich mit der Meldung an den Kassenwart – auf das Konto der DJK Westen zu überweisen:

Konto: DJK Westen-Leichtathletik
IBAN: DE93 3706 0193 6005 7600 44
BIC: GENODED1PAX

Der Sportwart wird nur dann Meldungen entgegennehmen, wenn der Eigenanteil überwiesen worden ist.

Angepasst im November 2007 durch Achim Hoffmann, Karin Paape und Jens Paape

Ergänzung vom 16.03.2016 laut Beschluss der Abteilungsversammlung

Gültig ab 01.01.2008